Beratung und Überwachung von Wildfleisch verarbeitenden Betrieben
Jäger und Betreiber von Wildgehegen werden im Hinblick auf fleischhygienerechtliche Vorgaben beraten. Wildkammern, in denen Wild zerlegt wird, unterliegen der Überwachung durch das Veterinäramt.
Informationen des BayernPortals: